Alle Betriebe, die über den 30. September 2022 hinaus eine Ratenvereinbarung für offene Beitragsrückstände (Corona) benötigen, müssen bis spätestens 30. September 2022 einen neuen, formlosen Antrag auf Ratenzahlung bei der ÖGK einbringen.
Am 30. September 2022 endet die erste Phase des während der Corona-Pandemie eingeführten Stundungs- und Ratenzahlungsmodells für offene Beitragsrückstände.
Coronabedingte Beitragsrückstände (insbesondere für den Beitragszeitraum 02/2020 bis 05/2021) sind ansonsten bis 30. September 2022 zu begleichen.
Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.887032&portal=oegkdgportal